Ausbildung

 

Der Beruf des Bäckers bzw. der Bäckerin:

Sie kneten täglich mit ihren Händen herzhafte Teige, holen knusprige Brote und Semmeln aus dem Ofen und backen köstliche Kuchen und Torten.

Der Bäckerberuf ist kreativ, vielseitig und bietet gute Zukunftschancen. Teamarbeit wird groß geschrieben, denn bei vielen Produkten greifen die Arbeitsschritte buchstäblich Hand in Hand.


Der Anteil schwerer körperlicher Arbeit ist durch den Einsatz von Maschinen deutlich zurückgegangen. Ein Grund, warum immer mehr Frauen den Bäckerberuf erlernen. Der Arbeitstag beginnt meist zwischen zwei und vier Uhr morgens und endet gegen Mittag. Gerade im Sommer ist so der Gang ins Freibad gesichert und im Winter hat man genügend Freizeit bei Tageslicht.


Die Ausbildung dauert drei Jahre, kann aber bei guter Vorbildung oder besonders guten Leistungen verkürzt werden. Die praktische Ausbildung in der Backstube wird ergänzt durch regelmäßigen Berufsschulunterricht und die überbetriebliche Ausbildung. So werden sowohl die richtigen handwerklichen Fähigkeiten und Rezepturen für die Herstellung einer großen Vielfalt von Backwaren vermittelt, als auch theoretische Grundlagen, beispielsweise Warenkunde, Betriebswirtschaft und Lebensmittelhygiene.


Eine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die überwiegende Anzahl der Betriebe stellt jedoch nur Auszubildende mit einem Schulabschluss ein.

Hauptschulabschluss oder mittlere Reife (Realschule) sind wünschenswert.


Vergütungen:


Ab dem 01.09.2023 erhalten Auszubildende verbindlich ein "29-EURO-ÖPNV-Ticket". In Bundesländern, in denen dieses nicht angeboten wird, besteht der Anspruch auf Zuzahlung von 29 € monatlich für Fahrten mit dem ÖPNV oder eines entsprechenden Tankkostenzuschusses.


Die Ausbildungsvergütung beträgt von 01.08.2023 bis 31.12.2024


im 1. Lehrjahr             860 €

im 2. Lehrjahr             945 €

im 3. Lehrjahr          1.085 €


Hinzu kommen pro Monat 50 € Inflationsausgleichsprämie, die steuer- und sozialabgabenfrei ist.


Die Ausbildungsvergütung beträgt von 01.01.2025 bis 28.02.2025


im 1. Lehrjahr             930 €
im 2. Lehrjahr          1.015 €
im 3. Lehrjahr          1.155 €


Die Inflationsausgleichsprämie fällt ab dem 01.01.2025 weg.


 

Der Beruf des Bäckereifachverkäufers bzw. der Bäckereifachverkäuferin:

Was wäre der Bäcker ohne jemanden der seine Waren verkauft? Ohne ausgebildete Fachverkäufer, die die Kunden freundlich und kompetent beraten?


Bäckereifachverkäufer bzw. Bäckereifachverkäuferinnen sind das Bindeglied zwischen dem Bäcker und den Kunden. Deshalb sind Freundlichkeit und eine angemessene persönliche Darstellung wichtig. Es ist ein anspruchsvoller und vielseitiger Beruf, der nicht nur darin besteht die Backwaren in eine Tüte zu packen und dann zu kassieren. Nein, in diesem Beruf ist es wichtig, gerne mit dem Kunden in Kontakt zu kommen, diesen zu beraten, welches Produkt für seine Wünsche das Richtige ist und welches z. B. bei Allergien auf gar keinen Fall in Frage kommt. Es wird auch das richtige Verpacken von Lebensmitteln (Brot, Semmeln, Gebäck, etc.) gelernt. Natürlich muss auch der Laden für den Kunden freundlich und einladend sein. Auf die richtige Darstellung der Waren und das Einhalten von  Hygienevorschriften kommt es an. Saisonale Produkte werden durch entsprechende Dekorationen und Hinweise präsentiert. Man arbeitet selten alleine, meistens ist eine Kollegin oder ein Kollege da, deshalb ist Teamarbeit sehr gefragt.


Die Ausbildung zum Bäckereifachverkäufer / zur Bäckereifachverkäuferin ist eine duale Berufsausbildung. Die praktische Ausbildung im Verkauf wird ergänzt durch regelmäßigen Berufsschulunterricht und die überbetriebliche Ausbildung. Die überwiegende Anzahl der Betriebe stellt nur Auszubildende mit einem guten Schulabschluss ein. 


Vergütungen:


Ab dem 01.09.2023 erhalten Auszubildende verbindlich ein "29-EURO-ÖPNV-Ticket". In Bundesländern, in denen dieses nicht angeboten wird, besteht der Anspruch auf Zuzahlung von 29 € monatlich für Fahrten mit dem ÖPNV oder eines entsprechenden Tankkostenzuschusses.


Die Ausbildungsvergütung beträgt von 01.08.2023 bis 31.12.2024


im 1. Lehrjahr             860 €
im 2. Lehrjahr             945 €
im 3. Lehrjahr          1.085 €


Hinzu kommen pro Monat 50 € Inflationsausgleichsprämie, die steuer- und sozialabgabenfrei ist.


Die Ausbildungsvergütung beträgt von 01.01.2025 bis 28.02.2025


im 1. Lehrjahr             930 €
im 2. Lehrjahr          1.015 €
im 3. Lehrjahr          1.155 €


Die Inflationsausgleichsprämie fällt ab dem 01.01.2025 weg.

 

Kontakt:

Bäckerinnung 

Regensburg - Kelheim

Blumenstr. 2

93055 Regensburg

 

Telefon: +49 941/21648

Telefax: +49 941/22343